Breitbandausbau in Kaltental
Breitbandförderprogramm laut Richtlinie des Freistaats Bayern

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Der Markt Kaltental möchte im Zuge dieses Programms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.
Im Folgenden wird jeweils aktuell über den Stand des Verfahrens informiert:
Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Der Markt Kaltental hat am 07.03.2016 den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht bekommen.
Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung des Marktes Kaltental bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Förderschritt 4 - Beginn des Auswahlverfahrens
Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)
!!! Achtung:
Erneute Fristverlängerung der Angebotsabgabe bis zum 11.12.2015.
Verlängerung der Bindefrist des Angebotes bis mindestens April 2016.
Karte des vorläufigen Erschließungsgebiets
Förderschritt 3 - Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)
Förderschritt 2 - Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
Bekanntmachung der Markterkundung (Link zur „Markterkundung Bekanntmachung Markt Kaltental“ - siehe unten)
Förderschritt 1 - IST-Versorgung
Das vorläufige Erschließungsgebiet mit Ist-Versorgung vor Markterkundung kann hier abgerufen werden (Link zur anhängenden Karte - siehe unten)
Interkommunale Zusammenarbeit:
Bitte beachten Sie im Zuges des Verfahrens dass es sich um eine interkommunale Zusammenarbeit der 5 Mitgliedsgemeinden der VG Westendorf (Kaltental, Oberostendorf, Osterzell, Stöttwang, Westendorf) handelt.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Breitbandpate: Herr Stefan Driendl
1. Bürgermeister: Herr Manfred Hauser